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   AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08   

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https://dejure.org/2008,46436
AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08 (https://dejure.org/2008,46436)
AG Rostock, Entscheidung vom 17.12.2008 - 47 C 487/08 (https://dejure.org/2008,46436)
AG Rostock, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 47 C 487/08 (https://dejure.org/2008,46436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung: unerwünschter Einwurf von Werbung in den Hausbriefkasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • OLG Köln, 08.04.2002 - 11 W 25/02

    Verfahrensrecht; Familienrecht

    Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
    Selbst in Gewaltschutzsachen, die erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht selten Körperverletzungen zum Inhalt haben, beträgt der Streitwert im Hauptsacheverfahren (!) 3.000,-- bis 4.000,-- EUR (OLG Köln NJW-RR 2002, 1723; OLG Naumburg v. 07.07.2005, Az.: 14 WF 25/05; OLG Dresden FamRZ 2006, 803).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2003 - 5 WF 145/03

    Geschäftswert bei einstweiligen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

    Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
    Für die einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen wurde dagegen sogar ein Streitwert von nur 500,-- EUR für angemessen erachtet (OLG Dresden a.a.O.; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 895).
  • OLG Naumburg, 07.07.2005 - 14 WF 25/05

    Geschäftswert für Hauptsacheverfahren bei Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

    Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
    Selbst in Gewaltschutzsachen, die erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht selten Körperverletzungen zum Inhalt haben, beträgt der Streitwert im Hauptsacheverfahren (!) 3.000,-- bis 4.000,-- EUR (OLG Köln NJW-RR 2002, 1723; OLG Naumburg v. 07.07.2005, Az.: 14 WF 25/05; OLG Dresden FamRZ 2006, 803).
  • OLG Dresden, 21.10.2005 - 23 WF 775/05

    Streitwertbestimmung bei Beantragung mehrerer unterschiedlicher Schutzmaßnahmen

    Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
    Selbst in Gewaltschutzsachen, die erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht selten Körperverletzungen zum Inhalt haben, beträgt der Streitwert im Hauptsacheverfahren (!) 3.000,-- bis 4.000,-- EUR (OLG Köln NJW-RR 2002, 1723; OLG Naumburg v. 07.07.2005, Az.: 14 WF 25/05; OLG Dresden FamRZ 2006, 803).
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