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AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwertfestsetzung: unerwünschter Einwurf von Werbung in den Hausbriefkasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 08.04.2002 - 11 W 25/02
Verfahrensrecht; Familienrecht
Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
Selbst in Gewaltschutzsachen, die erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht selten Körperverletzungen zum Inhalt haben, beträgt der Streitwert im Hauptsacheverfahren (!) 3.000,-- bis 4.000,-- EUR (OLG Köln NJW-RR 2002, 1723; OLG Naumburg v. 07.07.2005, Az.: 14 WF 25/05; OLG Dresden FamRZ 2006, 803). - OLG Karlsruhe, 28.08.2003 - 5 WF 145/03
Geschäftswert bei einstweiligen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
Für die einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen wurde dagegen sogar ein Streitwert von nur 500,-- EUR für angemessen erachtet (…OLG Dresden a.a.O.; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 895). - OLG Naumburg, 07.07.2005 - 14 WF 25/05
Geschäftswert für Hauptsacheverfahren bei Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
Selbst in Gewaltschutzsachen, die erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht selten Körperverletzungen zum Inhalt haben, beträgt der Streitwert im Hauptsacheverfahren (!) 3.000,-- bis 4.000,-- EUR (OLG Köln NJW-RR 2002, 1723; OLG Naumburg v. 07.07.2005, Az.: 14 WF 25/05; OLG Dresden FamRZ 2006, 803). - OLG Dresden, 21.10.2005 - 23 WF 775/05
Streitwertbestimmung bei Beantragung mehrerer unterschiedlicher Schutzmaßnahmen …
Auszug aus AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08
Selbst in Gewaltschutzsachen, die erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht selten Körperverletzungen zum Inhalt haben, beträgt der Streitwert im Hauptsacheverfahren (!) 3.000,-- bis 4.000,-- EUR (OLG Köln NJW-RR 2002, 1723; OLG Naumburg v. 07.07.2005, Az.: 14 WF 25/05; OLG Dresden FamRZ 2006, 803).